Datum: 24.04.2024, https://www.ova.de/linienverkehr/fragen-und-antworten/faq-detail/warum-darf-ich-z-b-an-einer-ampeln-nicht-in-den-bus-ein-oder-aussteigen-auch-wenn-der-bus-sich-noch-schon-in-der-nahe-der-haltestelle-befindet.html

Warum darf ich z.B. an einer Ampeln nicht in den Bus ein- oder aussteigen, auch wenn der Bus sich noch/schon in der Nähe der Haltestelle befindet?

Im Linienverkehr dürfen Fahrgäste aus Sicherheitsgründen nur an gekennzeichneten Haltestellen ein-/aussteigen. Wenn der Bus bereits angefahren war, darf der Fahrer die Türen nicht mehr öffnen, auch wenn er sich nur ein kurzes Stück bewegt hat und beispielsweise an einer Ampel warten muss. Dies ist keine Willkür der OVA oder des Fahrers, sondern eine gesetzliche Vorschrift, deren Nichtbeachtung mit einem Bußgeld für den Fahrer geahndet werden kann und vor allem im Falle eines Unfalls für Fahrer und Fahrgast gravierende Folgen hätte.

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